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37_1952 AT

37. Verordnung: Abänderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gleisdorf und Graz-Umgebung.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 37. Verordnung: Abänderung der Sprengel der Bezirksgerichte Gleisdorf und Graz-Umgebung.

Auf Grund des § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes

vom 1. Oktober 1920, in der

Fassung des BGBl. Nr. 368 vom Jahre 1925,

wird mit Zustimmung der Steiermärkischen

Landesregierung verordnet

§ 1. Die Gemeinden Affenberg und Präbach

werden aus dem Sprengel des Bezirksgerichtes

Gleisdorf ausgeschieden und dem Sprengel des

Bezirksgerichtes Graz-Umgebung zugewiesen.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit dem 1. April

1952 in Kraft.

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