Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
379_2000 AT

379. Verordnung: Erlassung der Identitätsausweis-Verordnung (IdentAV)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 379. Verordnung: Erlassung der Identitätsausweis-Verordnung (IdentAV)

Auf Grund des § 35a Sicherheitspolizeigesetz, BGBl. Nr. 566/1991, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 85/2000, wird verordnet

§ 1. Der Identitätsausweis ist als Karte auf Kunststoffbasis nach dem Muster der Anlage zu gestalten.

§ 2. Für die Herstellung des Dokumentes sind Verfahren zu wählen, wie sie in der Europäischen

Union für die fälschungssichere Gestaltung von Dokumenten vorgesehen werden.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →