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379_1991 AT

379. Verordnung: Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 379. Verordnung: Lehrplan des Lehrganges für Sonderkindergartenpädagogik; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht an diesem Lehrgang

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 467/1990, insbesondere

dessen §§ 6 und 95 Abs. 3 sowie hinsichtlich der in

den jeweiligen Anlagen enthaltenen Einstufungen

von Unterrichtsgegenständen und Lehrverpflichtungsgruppen

auf Grund des § 7 Abs. 1 des

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl.

Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 447/1990, wird — hinsichtlich der

Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen im

Einvernehmen mit dem Bundeskanzler und dem

Bundesminister für Finanzen — verordnet

§ 1. Für die Lehrgänge für Sonderkindergartenpädagogik

(einschließlich Lehrgänge für Berufstätige)

wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan

(mit Ausnahme des Lehrplanes für Religion)

erlassen.

§ 2. (1) Diese Verordnung tritt wie folgt in Kraft

1. für das 1. Semester mit 1. September 1991,

2. für das 2. Semester mit 1. Februar 1992,

3. für das 3. Semester mit 1. September 1992,

4. für das 4. Semester mit 1. Februar 1993.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt

die Verordnung über den Lehrplan des Lehrganges

zur Ausbildung von Kindergärtnerinnen zu Sonderkindergärtnerinnen,

BGBl. Nr. 190/1985, außer

Kraft.

Artikel II

Bekanntmachung

Die in der Anlage unter Abschnitt III wiedergegebenen

Lehrpläne für den Religionsunterricht

wurden von den betreffenden Kirchen und

Religionsgemeinschaften erlassen und werden hiemit

gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes,

BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch

das Bundesgesetz BGBl. Nr. 329/1988, bekanntgemacht.

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