379_1982
AT
379. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Spanien
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 379. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Spanien
1982_379_0 379. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Spanien
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat Spanien am 10. Juni 1982 das Europäische
Übereinkommen zur Befreiung der von
diplomatischen oder konsularischen Vertretern
errichteten Urkunden von der Beglaubigung (BGBl.
Nr. 274/1973, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 369/1981) ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 6
Abs. 3 für Spanien am 11. September 1982 in Kraft.