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378_1997 AT

378. Verordnung: Psychotropen-Grenzmengenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 378. Verordnung: Psychotropen-Grenzmengenverordnung – PGV

Auf Grund des § 31 Abs. 3 Suchtmittelgesetz (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Justiz verordnet

§ 1. Als Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) werden für die einzelnen psychotropen

Stoffe, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes und unter Bedachtnahme auf die Eignung der

psychotropen Stoffe, Gewöhnung hervorzurufen und in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder

die Gesundheit von Menschen herbeizuführen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken,

die im Anhang dieser Verordnung angeführten Mengen festgesetzt.

§ 2. Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten psychotropen Stoffe das Bestehen von Salzen

möglich ist, beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen psychotropen Stoffes.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

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