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378_1985 AT

378. Kundmachung: Erneuerung des Vorbehaltes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Griechenland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 378. Kundmachung: Erneuerung des Vorbehaltes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Griechenland

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates

hat der Ständige Vertreter Griechenlands

beim Europarat zum Europäischen Übereinkommen

über die Adoption von Kindern (BGBl.

Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 225/1984) mitgeteilt, daß die

Griechische Regierung beschlossen hat, den Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 92/1981,

den sie anläßlich der Ratifikation des Europäischen

Übereinkommens über die Adoption von

Kindern zur Anwendung der Bestimmung des Artikels

12 Absatz 2 dieses Abkommens erklärt hat, um

weitere fünf Jahre zu erneuern.

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