378_1985
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378. Kundmachung: Erneuerung des Vorbehaltes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Griechenland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 378. Kundmachung: Erneuerung des Vorbehaltes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Griechenland
1985_378_0 378. Kundmachung: Erneuerung des Vorbehaltes zum Europäischen Übereinkommen über die Adoption von Kindern durch Griechenland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarates
hat der Ständige Vertreter Griechenlands
beim Europarat zum Europäischen Übereinkommen
über die Adoption von Kindern (BGBl.
Nr. 314/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 225/1984) mitgeteilt, daß die
Griechische Regierung beschlossen hat, den Vorbehalt Kundgemacht in BGBl. Nr. 92/1981,
den sie anläßlich der Ratifikation des Europäischen
Übereinkommens über die Adoption von
Kindern zur Anwendung der Bestimmung des Artikels
12 Absatz 2 dieses Abkommens erklärt hat, um
weitere fünf Jahre zu erneuern.