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378_1975 AT

378. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 136 Sauwald Straße im Bereich der Gemeinde Brunnenthal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 378. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 136 Sauwald Straße im Bereich der Gemeinde Brunnenthal

Auf Grund des § 4 Abs. 1 und 2 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 136 Sauwald Straße

wird im Bereich der Gemeinde Brunnenthal wie

folgt bestimmt

Die B 136 Sauwald Straße wird von km 5,0

bis km 5,8 auf die bereits hergestellte und verkehrsübergebene

Straßentrasse umgelegt, welche

südlich der alten Trasse in gestreckter Linienführung

verläuft.

Gleichzeitig wird der durch die Umlegung für

den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene

Straßenteil als Bundesstraße aufgelassen.

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