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378_1973 AT

378. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 378. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen betreffend die Gewerbesteuer durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 28. Juni 1973, V 12/73, den Abs. 3 in Abschnitt

22 der Durchführungsbestimmungen betreffend

die Gewerbesteuer (DE-GewSt 1954),

Erlaß des Bundesministeriums für Finanzen vom

27. Oktober 1954, Z. 94.800-9/54, verlautbart im

Amtsblatt der österreichischen Finanzverwaltung

Nr. 227/1954, als gesetzwidrig aufgehoben.

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