Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
377_1997 AT

377. Verordnung: Suchtgift-Grenzmengenverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 377. Verordnung: Suchtgift-Grenzmengenverordnung – SGV

Auf Grund des § 28 Abs. 6 Suchtmittelgesetz (SMG), BGBl. I Nr. 112/1997, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Justiz und mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates

verordnet

§ 1. Als Untergrenzen einer großen Menge (Grenzmengen) werden für die einzelnen Suchtgifte,

bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes und unter Bedachtnahme auf die Eignung der Suchtgifte,

Gewöhnung hervorzurufen und in großem Ausmaß eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit von

Menschen herbeizuführen, sowie auf das Gewöhnungsverhalten von Suchtkranken, die im Anhang dieser

Verordnung angeführten Mengen festgesetzt.

§ 2. Sofern hinsichtlich der im Anhang angeführten Suchtgifte das Bestehen von Salzen möglich ist,

beziehen sich die Grenzmengen auf die Base des jeweiligen Suchtgiftes.

§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →