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377_1985 AT

377. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 377. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983

Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes

1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984 und

361/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

§ 1. Für Anträge auf Gewährung und Erhöhung

einer Studienbeihilfe ist das Formular nach dem

Muster der Anlage 1 zu verwenden.

§ 2. Für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit

sind Formulare nach dem Muster der Anlagen

2, 3 und 4 zu verwenden.

§ 3. Die Verordnung BGBl. Nr. 438/1983 tritt

außer Kraft.

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