377_1985
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377. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 377. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1983
Auf Grund des § 17 Abs. 4 des Studienförderungsgesetzes
1983, BGBl. Nr. 436, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 543/1984 und
361/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Finanzen verordnet
§ 1. Für Anträge auf Gewährung und Erhöhung
einer Studienbeihilfe ist das Formular nach dem
Muster der Anlage 1 zu verwenden.
§ 2. Für die Nachweise der sozialen Bedürftigkeit
sind Formulare nach dem Muster der Anlagen
2, 3 und 4 zu verwenden.
§ 3. Die Verordnung BGBl. Nr. 438/1983 tritt
außer Kraft.