377. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen theologischen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4
Abs. 2 und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht und Kunst verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 28. Juli 1980, BGBl. Nr.
368, über einen theologischen Vorbereitungslehrgang
wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. An der Universität Graz wird von September
1981 bis Juli 1982 ein zehnmonatiger
Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung
zu den in § 3 Abs. 1 genannten
Studien eingerichtet."
2. § 2 Abs. 1 lit. a und c hat zu lauten
„a) Philosophisch-theologische
Grundlagen 390
c) Latein 150"
Artikel II
Art. I ist auf den von September 1980 bis
Juli 1981 an der Universität Graz eingerichteten
theologischen Vorbereitungslehrgang nicht anzuwenden.