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377_1980 AT

377. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Vorstandes der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pauschbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG für Trinkgelder im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 377. Kundmachung: Aufhebung der Verordnung des Vorstandes der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte betreffend die Festsetzung von Pauschbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG für Trinkgelder im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBL Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. Juni 1980, V 53/79-11, dem Bundesminister

für soziale Verwaltung zugestellt am

21. Juli 1980, die Verordnung des Vorstandes der

Steiermärkischen Gebietskrankenkasse für Arbeiter

und Angestellte betreffend die Festsetzung

von Pauschbeträgen gemäß § 44 Abs. 3 ASVG

für Trinkgelder im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe,

kundgemacht als Amtliche Verlautbarung

Nr. 1/1979 in Nr. 1 der Fachzeitschrift

„Soziale Sicherheit", Jahrgang 1979, ausgegeben

am 15. Jänner 1979, als gesetzwidrig

aufgehoben.

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