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377_1973 AT

377. Kundmachung: Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 377. Kundmachung: Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1

des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Staatsflagge

und das Staatswappen der Republik Kuba,

deren Darstellungen im Markenregister des

Österreichischen Patentamtes für jedermann zur

Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

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