377_1973
AT
377. Kundmachung: Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 377. Kundmachung: Staatsflagge und Staatswappen der Republik Kuba
Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf die Staatsflagge
und das Staatswappen der Republik Kuba,
deren Darstellungen im Markenregister des
Österreichischen Patentamtes für jedermann zur
Einsicht aufliegen, Anwendung findet.