377. Verordnung: Umlegung von Teilen der Katschberg Straße, der Salzachtal Straße und der Wolfgangsee Straße auf neu herzustellende bzw. neu hergestellte Straßentrassen sowie Auflassung von Teilen der Katschberg und der Wolfgangsee Straße als Bundesstraße
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,
BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet
1. Die Straßenteilstücke der Katschberg Straße
werden von km 45,630 (alt) bis km 46,510
(alt) und von
km 46,700 (alt) bis km 49,870 (alt)
im Bereich der Gemeinde St. Michael auf die neu
hergestellten Straßenteilstücke umgelegt und die
für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen
Straßenteilstücke als Bundesstraße aufgelassen.
2. Das Straßenteilstück der Salzachtal Straße
wird
a) im Bereich der Stadtgemeinde Salzburg von
der „Fürbergstraße" auf die neu hergestellte
Trasse über die „Eberhard Fuggerstraße"
umgelegt und das hiedurch für
den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordene
Straßenteilstück als Bundesstraße aufgelassen;
b) das Straßenteilstück der Salzachtal Straße
wird von km 44,900 (alt) bis km 49,000
(alt) im Bereich der Gemeinde Werfen auf
eine neu herzustellende Straßentrasse umgelegt.
Diese verläuft nach Begradigung
zweier Bogen im Abschnitt von km 44,900
(alt) bis km 45,300 (alt), bis km 46,600
(alt) in unmittelbarem Bereich der bestehenden
Trasse und ab km 46,600 (alt) in
einem Abstand bis zu 40 m östlich von
dieser. Bei km 48,100 (alt) erreicht sie
die alte Trasse der Salzachtal Straße, welche
sie in der Folge mehrfach kreuzt. Bei
km 49,000 (alt) bindet sie endgültig in
die bestehende Trasse der Salzachtal Straße
ein, nachdem sie unmittelbar vorher durch
ein Verkehrsbauwerk mit der Autobahnabfahrt
Werfen verbunden worden ist.
3. Das Straßenteilstück der Wolfgangsee Straße
wird von
km 33,000 (alt) bis km 35,520 (alt),
km 36,380 (alt) bis km 37,510 (alt),
km 39,530 (alt) bis km 40,160 (alt) und
km 40,250 (alt) bis km 41,300 (alt)
auf neu hergestellte Straßenteilstücke umgelegt
und die hiedurch für den Durchzugsverkehr
entbehrlich gewordenen Straßenteilstücke als
Bundesstraße aufgelassen.