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376_1991 AT

376. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 376. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern

Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das

Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird

kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister

für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und

dem Bundesminister für Verkehr der Republik

Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die

Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen

der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen

Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 174/1980) wurde

mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90,

vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich

widerrufen.

Die für das ADR zuständige Behörde der

Bundesrepublik Deutschland hat am 4. April 1991

diese Vereinbarung ebenfalls widerrufen; die

Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum

außer Kraft getreten.

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