376. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern
Gesetzestext (1 Artikel)
Gemäß § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das
Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird
kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister
für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und
dem Bundesminister für Verkehr der Republik
Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die
Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen
der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen
Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 174/1980) wurde
mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90,
vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich
widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde der
Bundesrepublik Deutschland hat am 4. April 1991
diese Vereinbarung ebenfalls widerrufen; die
Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum
außer Kraft getreten.