376. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen technischen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4
Abs. 2 und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über die Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, wird
im Einvernehmen mit dem Bundesminister für
Unterricht und Kunst verordnet
Artikel I
Die Verordnung vom 28. Juli 1980, BGBl. Nr.
367, über einen technischen Vorbereitungslehrgang
wird wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. An der Technischen Universität Wien
wird von September 1981 bis Juli 1982 ein zehnmonatiger
Vorbereitungslehrgang für die Studienberechtigungsprüfung
zu den in § 3 Abs. 1 genannten
Studien eingerichtet."
2. § 1 Abs. 2 hat zu entfallen. Abs. 3 ist als
Abs. 2 zu bezeichnen.
3. Im § 3 Abs. 1 ist die Verweisung „(§, 1
Abs. 3)" auf „(§ 1 Abs. 2)" abzuändern.
4. In Z 1 lit. c vierter Satz der Anlage ist die
Verweisung „§ 9 Abs. 1" auf „§ 3 Abs. 1" abzuändern.
5. Z 3 lit. b der Anlage hat zu lauten
„b) Lehrstoff
Lösen der Grundaufgaben in zugeordneten
Normalrissen; Seitenrißprinzip; Darstellung
ebenflächig begrenzter Körper und ein-
facher technischer Objekte; ebene Schnitte
und Netze von Prismen und Pyramiden;
Perspektive Affinität und Kollineation;
Normalriß eines Kreises; Ellipse als affines
Bild des Kreises; Drehzylinder und Drehkegel;
Darstellung der Kugel und ihrer
ebenen Schnitte; ebene Schnitte von Drehzylindern
und Drehkegeln und deren Anwendung
bei Rohrverbindungen; Abwicklung
von Drehzylindern und Drehkegeln;
Einführung in die normale Axonometrie."
6. Z 6 lit. b der Anlage hat zu lauten
„b) Lehrstoff
Allgemeine Einführung in die Chemie;
Bausteine der Materie (Aufbau der Atome
und Moleküle, Arten der chemischen Bindung,
Radioaktivität); Bedeutung des Periodensystems;
die drei klassischen Aggregatzustände;
Satz von Avogadro; Molvolumen;
Avogadro-(Loschmidt-)Konstante; allgemeine
Gasgleichung; chemische Reaktionen
(Gleichungen, Stöchiometrie, Massenwirkungsgesetz,
Prinzip von Le Chatelier —
Braun); Reaktionsgeschwindigkeit und Katalyse;
Lösungen; Dissoziation und Assoziation;
Säuren, Basen und Salze; pH-Wert;
Hydrolyse; Elektrolyse.
Besprechung einiger wichtiger Bau- und
Werkstoffe."
Artikel II
Art. I Z 1, 5 und 6 ist auf den von September
1980 bis Juli 1981 an der Technischen Universität
Wien eingerichteten technischen Vorbereitungslehrgang
nicht anzuwenden.