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376_1975 AT

376. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 376. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate

Auf Grund des § 10 Abs. 3 und des § 34

Abs. 3 des Studienförderungsgesetzes, BGBl.

Nr. 421/1969, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 330/1971, 286/1972, 335/1973 und

182/1974 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Verordnung BGBl. Nr. 64/1974, betreffend

Zuweisung der Aufgaben einzelner Senate

der Studienbeihilfenbehörde an andere Senate, in

der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 98/1975

wird wie folgt geändert

§ 3 hat zu lauten

„§ 3. Die Aufgaben der Senate der Studienbeihilfenbehörde

an den medizinisch-technischen

Schulen für

a) den medizinisch-technischen Laboratoriumsdienst,

b) den orthoptischen Dienst und

c) physiotherapeutischen Dienst

an den Allgemeinen öffentlichen Landeskrankenanstalten

Salzburg werden dem Senat der

Studienbeihilfenbehörde an der Schule für den

radiologisch-technischen Dienst an den Allgemeinen

öffentlichen Landeskrankenanstalten Salzburg

zugewiesen."

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