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376_1974 AT

376. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 376. Kundmachung: Ergebnis der Wahl des Bundespräsidenten

Auf Grund des Art. 60 Abs. 4 des Bundes-Verfassungsgesetzes in der Fassung von 1929 in

Verbindung mit § 22 des Bundespräsidentenwahlgesetzes 1971, BGBl. Nr. 57, wird kundgemacht

Das Bundesvolk hat in dem am 23. Juni 1974 stattgefundenen Wahlgang Dr. Rudolf Kirchschläger

zum Bundespräsidenten der Republik Österreich gewählt.

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