375_1991
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375. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 375. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
1991_375_0 375. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats
hat Spanien am 13. Juni 1991 seine
Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum
Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe
in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung
des Geltungsbereiches BGBl.
Nr. 269/1991) hinterlegt.
Spanien hat anläßlich der Hinterlegung seiner
Ratifikationsurkunde folgenden Vorbehalt erklärt
„Die Spanische Regierung erklärt gemäß Art. 8
Abs. 2, daß sie sich das Recht vorbehält, einem
Rechtshilfeersuchen um Durchführung oder Beschlagnahme
von Gegenständen in bezug auf
fiskalische strafbare Handlungen nicht zu entsprechen."