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375_1991 AT

375. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 375. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats

hat Spanien am 13. Juni 1991 seine

Ratifikationsurkunde zum Zusatzprotokoll zum

Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe

in Strafsachen (BGBl. Nr. 296/1983, letzte Kundmachung

des Geltungsbereiches BGBl.

Nr. 269/1991) hinterlegt.

Spanien hat anläßlich der Hinterlegung seiner

Ratifikationsurkunde folgenden Vorbehalt erklärt

„Die Spanische Regierung erklärt gemäß Art. 8

Abs. 2, daß sie sich das Recht vorbehält, einem

Rechtshilfeersuchen um Durchführung oder Beschlagnahme

von Gegenständen in bezug auf

fiskalische strafbare Handlungen nicht zu entsprechen."

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