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375_1984 AT

375. Kundmachung: Aufhebung des § 7 Abs. 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 375. Kundmachung: Aufhebung des § 7 Abs. 4 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 12. Juni 1984, G 54/82-10, der Bundesregierung

zugestellt am 7. September 1984, § 7 Abs. 4

des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1965, BGBl.

Nr. 250, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1985 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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