374_2002
AT
374. Kundmachung: Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 374. Kundmachung: Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben
2002_374_2 374. Kundmachung: Staaten, die Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben haben
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Gemäß § 13 Abs. 5 des Bundesgesetzes betreffend den Amateurfunkdienst, BGBl. I Nr. 25/1999, zuletzt
geändert durch BGBl. I Nr. 32/2002, wird kundgemacht
(1) Folgender Staat hat Einwände gegen den Amateurfunkverkehr mit Österreich erhoben
Volksrepublik Korea
(2) Die Kundmachung vom 9. April 1999, BGBl. II Nr. 107/1999, wird hiermit gegenstandslos.