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374_2001 AT

374. Verordnung: Auflassung der Notarstelle Geras

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 374. Verordnung: Auflassung der Notarstelle Geras

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Krems an der Donau wird die Notarstelle Geras mit Ablauf des

16. Oktober 2001 aufgelassen.

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