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374_1999 AT

374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 55a und 58, sowie des § 7 Abs. 1 des

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für

technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch

die Verordnung BGBl. Nr. 281/1996, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel 1 § 1 entfallen die Z 56 bis Z 62.

2. Im Artikel III § 1 wird folgender Abs. 5 angefügt

„(5) Artikel I § 1 sowie die Anlagen 1B.5.6, 1B.5.7, 1D, 1E, 4A, 4A.1.1, 4A.1.2, 4A.1.3, 2B.5.1,

2B.5.2, 2B.5.3 und 2B.5.4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 374/1999

treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft

1. Artikel I § 1 sowie die Anlagen 1B.5.6, 1B.5.7, 1D und 1E treten mit 1. September 1999 in Kraft,

2. die Anlagen 4A, 4A.1.1, 4A.1.2, 4A.1.3, 2B.5.1, 2B.5.2, 2B.5.3 und 2B.5.4 dieser Verordnung

treten mit Ablauf des 31. August 1999 außer Kraft.“

3. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), 1B.5.7 (Fachschule für Mode

und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) und 1D (Hotelfachschule) wird jeweils im Abschnitt I

(Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches nach der das

Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“

4. In Anlage 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) Abschnitt III (Schulautonome

Lehrplanbestimmungen) wird im achten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

5. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), 1D (Hotelfachschule) und 1E

(Tourismusfachschule) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste

Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische

Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur

Gleichstellung von Frauen und Männern.“

6. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) und 1D (Hotelfachschule) wird

jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar

betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe

erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen

Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

7. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) und 1D (Hotelfachschule) wird

jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz

folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell

auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend

die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

8. In Anlage 1B.5.7 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) Abschnitt IV

(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet der fünfte Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische

Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur

Gleichstellung von Frauen und Männern.“

9. In Anlage 1D (Hotelfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

in der Z 11 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung und

Publishing“ ersetzt.

10. In Anlage 1D (Hotelfachschule) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird im

sechsten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

11. In Anlage 1D (Hotelfachschule) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 11

„11. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können.

Lehrstoff

1. Klasse

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

2. Klasse

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr

mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E- Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

3. Klasse

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung

von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner uä.) vertraut gemacht wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur

selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebswirtschaft,

Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der

Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem

Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und

vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

1. bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“

12. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) in der Z 12 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung

und Publishing“ ersetzt.

13. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

im Erweiterungsbereich nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“

14. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird im

vierten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

15. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) lautet die Z 12

„12. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können.

Lehrstoff

1. Klasse

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

2. Klasse

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von

Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag,

Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

3. Klasse

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung

von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht

wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur

selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebs- und

Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die

auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“

gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

1. bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“

16. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar

betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe

erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen

erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

17. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem

zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten,

wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die

Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

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