374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 55a und 58, sowie des § 7 Abs. 1 des
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht, Kunst und Sport über die Lehrpläne für
technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. Nr. 592/1986, zuletzt geändert durch
die Verordnung BGBl. Nr. 281/1996, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel 1 § 1 entfallen die Z 56 bis Z 62.
2. Im Artikel III § 1 wird folgender Abs. 5 angefügt
„(5) Artikel I § 1 sowie die Anlagen 1B.5.6, 1B.5.7, 1D, 1E, 4A, 4A.1.1, 4A.1.2, 4A.1.3, 2B.5.1,
2B.5.2, 2B.5.3 und 2B.5.4 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 374/1999
treten wie folgt in Kraft bzw. außer Kraft
1. Artikel I § 1 sowie die Anlagen 1B.5.6, 1B.5.7, 1D und 1E treten mit 1. September 1999 in Kraft,
2. die Anlagen 4A, 4A.1.1, 4A.1.2, 4A.1.3, 2B.5.1, 2B.5.2, 2B.5.3 und 2B.5.4 dieser Verordnung
treten mit Ablauf des 31. August 1999 außer Kraft.“
3. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), 1B.5.7 (Fachschule für Mode
und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) und 1D (Hotelfachschule) wird jeweils im Abschnitt I
(Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches nach der das
Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“
4. In Anlage 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) Abschnitt III (Schulautonome
Lehrplanbestimmungen) wird im achten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
5. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik), 1D (Hotelfachschule) und 1E
(Tourismusfachschule) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste
Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische
Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.“
6. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) und 1D (Hotelfachschule) wird
jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar
betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe
erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen
Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
7. In den Anlagen 1B.5.6 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik) und 1D (Hotelfachschule) wird
jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)
im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz
folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell
auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend
die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“
8. In Anlage 1B.5.7 (Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) Abschnitt IV
(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet der fünfte Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische
Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.“
9. In Anlage 1D (Hotelfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)
in der Z 11 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung und
Publishing“ ersetzt.
10. In Anlage 1D (Hotelfachschule) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird im
sechsten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
11. In Anlage 1D (Hotelfachschule) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 11
„11. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können.
Lehrstoff
1. Klasse
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
2. Klasse
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr
mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E- Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
3. Klasse
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung
von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner uä.) vertraut gemacht wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur
selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der
Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem
Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und
vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
1. bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“
12. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) in der Z 12 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung
und Publishing“ ersetzt.
13. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)
im Erweiterungsbereich nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“
14. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird im
vierten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
15. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) lautet die Z 12
„12. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können.
Lehrstoff
1. Klasse
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
2. Klasse
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von
Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag,
Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
3. Klasse
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung
von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht
wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur
selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebs- und
Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die
auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“
gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
1. bis 3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“
16. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar
betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe
erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen
erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
17. In Anlage 1E (Tourismusfachschule) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem
zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten,
wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die
Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“