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374_1982 AT

374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Suchtgiftberatung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Suchtgiftberatung

Auf Grund des § 22 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes

1951, BGBl. Nr. 234, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 319/1980 wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für

Gesundheit und Umweltschutz vom 14. September

1981, BGBl. Nr. 435 über die Suchtgiftberatung,

wird wie folgt geändert

1. § 2 Z 6 hat zu lauten

„6. in der Steiermark

a) Verein für psychische und soziale Lebensberatung

in Judenburg;

b) Verein zur Errichtung und Betreibung eines

Auffang- und Behandlungssystems für Drogensüchtige

in der Steiermark;

c) Verein „Jugendbildungs- und Informationszentrum

(BIZ) Obersteiermark;"

2. Am Ende des § 2 Z 9 lit. e ist der Punkt durch

einen Strichpunkt zu ersetzen; folgende lit. f und g

sind anzufügen

„f) Verein „Kriseninterventionszentrum";

g) Einrichtungen des Landesverbandes Wien

der Gesellschaft „Rettet das Kind", soweit

diese zur Beratung und Betreuung von suchtgiftgefährdeten

oder suchtgiftabhängigen

Personen bestimmt sind."

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