374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Suchtgiftberatung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 22 Abs. 1 des Suchtgiftgesetzes
1951, BGBl. Nr. 234, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 319/1980 wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für
Gesundheit und Umweltschutz vom 14. September
1981, BGBl. Nr. 435 über die Suchtgiftberatung,
wird wie folgt geändert
1. § 2 Z 6 hat zu lauten
„6. in der Steiermark
a) Verein für psychische und soziale Lebensberatung
in Judenburg;
b) Verein zur Errichtung und Betreibung eines
Auffang- und Behandlungssystems für Drogensüchtige
in der Steiermark;
c) Verein „Jugendbildungs- und Informationszentrum
(BIZ) Obersteiermark;"
2. Am Ende des § 2 Z 9 lit. e ist der Punkt durch
einen Strichpunkt zu ersetzen; folgende lit. f und g
sind anzufügen
„f) Verein „Kriseninterventionszentrum";
g) Einrichtungen des Landesverbandes Wien
der Gesellschaft „Rettet das Kind", soweit
diese zur Beratung und Betreuung von suchtgiftgefährdeten
oder suchtgiftabhängigen
Personen bestimmt sind."