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374_1980 AT

374. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 40 Lurnfelder Schnellstraße und der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Lendorf

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 374. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der S 40 Lurnfelder Schnellstraße und der B 100 Drautal Straße im Bereich der Gemeinde Lendorf

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 239/1975 und 294/

1978 wird verordnet

1. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

S 40 Lurnfelder Schnellstraße wird im Bereich

der Gemeinide Lendorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 3,00 des mit Verordnung vom

4. Juli 1974, BGBl. Nr. 410, bestimmten Abschnittes

der S 40 Lurnfelder Schnellstraße und

führt von dort zur Anschlußstelle Lendorf, wo

sie über Zu- und Abfahrtsstraßen in die unter

Punkt 2 angeführte Trasse der B 100 Drautal

Straße einbindet.

2. Der Straßenverlauf eines Abschnittes der

B 100 Drautal Straße wird im Bereich der Gemeinde

Lendorf wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei Plan-km 43,72, führt sodann in zwei getrennten

Richtungsfahrbahnen über die Anschlußstelle

Lendorf mit Anbindung der S 40

Lurnfelder Schnellstraße und bindet bei Plan-

km 45,155 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der beiden Straßentrassen

einschließlich der Anschlußstelle Lendorf

mit ihren Zu- und Abfahrtsstraßen aus den

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Kärntner Landesregierung

sowie bei der Gemeinde Lendorf aufliegenden

Planunterlagen (Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die

vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Durch diese Verordnung wird die Verordnung

vom 4. Juli 1974, BGBl. Nr. 410, betreffend

die Bestimmung des Straßenverlaufes eines Abschnittes

der S 40 Lurnfelder Schnellstraße für

den Bereich von Plan-km 3,0 bis Plan-km 3,7

abgeändert.

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