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374_1979 AT

374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 374. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1968, BGBl. Nr. 314, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 469/1971 und

BGBl. Nr. 401/1974 wird im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Finanzen, soweit es sich

um Waren der Anlage B 2 des Außenhandelsgesetzes

1968 handelt, auch im Einvernehmen mit

dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für Handel,

Gewerbe und Industrie vom 29. Oktober

1974, BGBl. Nr. 691, über die Ermächtigung der

Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhr-

bewilligungen in vereinfachter Form, zuletzt geändert

mit Verordnung BGBl. Nr. 338/1979,

wird wie folgt geändert

Die Anlage 3 (Einfuhr) wird wie folgt geändert

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1979

in Kraft.

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