374_1976
AT
374. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 374. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
1976_374_0 374. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur gegenseitigen Anerkennung von Inspektionen betreffend die Herstellung pharmazeutischer Produkte
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Nach Mitteilungen der Regierung des Königreiches
Schweden haben folgende weitere Staaten
das Übereinkommen zur gegenseitigen Anerkennung
von Inspektionen betreffend die Herstellung
pharmazeutischer Produkte, BGBl.
Nr. 132/1972, ratifiziert oder sind ihm beigetreten
Staaten
Datum der Hinterlegung der
Ratifikations- oder Beitrittsurkunde
Schweiz 29. Jänner 1973
Liechtenstein 6. April 1973
Ungarn 4. Mai 1976