373_2002
AT
373. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung
Auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1995 (ZollR-DG), zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2002, wird verordnet
1. Im § 2 Abs. 1 Buchstabe a wird der Ausdruck „Kleinhaugsdorf-Zweigstelle Retz“ gestrichen.
2. Im § 2 Abs. 1 Buchstabe g wird der Ausdruck „Wolfurt“ gestrichen.
3. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe a wird nach „Nickelsdorf-Zweigstelle Straße“ der Ausdruck „Heiligenkreuz“
hinzugefügt.
4. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe c wird nach „Spielfeld“ der Ausdruck „Bad Radkersburg“ hinzugefügt.
5. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe g wird nach „Tisis“ der Ausdruck „Höchst“ hinzugefügt.
6. Der § 20 Nr. 4 lautet
„im Postverkehr unter Vorlage durch die Österreichische Post AG erfolgen.“