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373_2002 AT

373. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Zollrechts-Durchführungsverordnung

Auf Grund des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1995 (ZollR-DG), zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 97/2002, wird verordnet

1. Im § 2 Abs. 1 Buchstabe a wird der Ausdruck „Kleinhaugsdorf-Zweigstelle Retz“ gestrichen.

2. Im § 2 Abs. 1 Buchstabe g wird der Ausdruck „Wolfurt“ gestrichen.

3. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe a wird nach „Nickelsdorf-Zweigstelle Straße“ der Ausdruck „Heiligenkreuz“

hinzugefügt.

4. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe c wird nach „Spielfeld“ der Ausdruck „Bad Radkersburg“ hinzugefügt.

5. Im § 2 Abs. 2 Buchstabe g wird nach „Tisis“ der Ausdruck „Höchst“ hinzugefügt.

6. Der § 20 Nr. 4 lautet

„im Postverkehr unter Vorlage durch die Österreichische Post AG erfolgen.“

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