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373_2001 AT

373. Verordnung: Änderung der Futtermittelverordnung 2000

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Futtermittelverordnung 2000

Auf Grund der §§ 4, 11 und 12 Abs. 3 des Futtermittelgesetzes 1999, BGBl. I Nr. 139, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister

für Finanzen verordnet

Die Futtermittelverordnung 2000, BGBl. II Nr. 93, geändert durch BGBl. II Nr. 51/2001, wird wie

folgt geändert

1. § 26 Abs. 2 Z 3 wird folgende Z 4 angefügt

„4. Pflanzliche Futtermittel, die im Sinne der zollrechtlichen Vorschriften in einem Drittland in

unmittelbarer Nähe des Zollgebiets der Gemeinschaft erwirtschaftet und abgabenfrei in das

Bundesgebiet verbracht werden.“

2. § 31 Abs. 1 Z 16 wird folgende Z 17 angefügt

„17. Richtlinie 2000/45/EG der Kommission zur Festlegung gemeinschaftlicher Analysemethoden für

die Bestimmung von Vitamin A, Vitamin E und Tryptophan in Futtermitteln.“

3. § 33 Abs. 3 zweiter Satz lautet

„Die nach der Futtermittelverordnung 1994, BGBl. Nr. 273/1994, zuletzt geändert durch BGBl. II

Nr. 178/1999, zugelassenen Mikroorganismen und Enzyme dürfen bis 30. Juni 2002 in Verkehr gebracht

werden, sofern zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung ein Antrag auf Zulassung nach § 7

Futtermittelgesetz 1999, BGBl. I Nr. 139/1999, vorliegt.“

4. In Anlage 3 Kapitel Färbende Stoffe einschließlich Pigmente lauten folgende Positionen

5. In Anlage 3 Kapitel Bindemittel, Fließhilfsmittel und Gerinnungshilfsstoffe lauten folgende Positionen

6. In Anlage 3 Kapitel Zusatzstoffe zur Verhütung der Kokzidiose und Histomoniasis lauten folgende

Positionen

7. In Anlage 3 Kapitel Enzyme lauten folgende Positionen

8. In Anlage 3 Kapitel Mikroorganismen lauten folgende Positionen

9. In Anlage 3 wird nach dem Kapitel „Antimikrobielle Leistungsförderer“ folgendes Kapitel angefügt

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