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373_1999 AT

373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 68a, 72 und 73, sowie des § 7 Abs. 1 des

Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Höhere

technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 382/1998, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel III wird dem § 1 folgender Abs. 9 angefügt

„(9) Die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 dieser Verordnung in der Fassung der

Verordnung BGBl. II Nr. 373/1999 treten wie folgt in Kraft

1. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7 und 7.8 treten hinsichtlich der Änderungen in den

Schulautonomen Lehrplanbestimmungen mit 1. September 1999 in Kraft,

2. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 treten hinsichtlich der Änderungen in den

Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich des Betriebsorganisatorischen Seminars

sowie die Anlage 1.7 hinsichtlich des Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit

1. September 1999 in Kraft,

3. die Anlagen 1.7, 3.8 und 7.7 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“

mit 1. September 1999 jahrgangsweise bzw. semesterweise aufsteigend in Kraft.“

2. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) in der Z 14 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung

und Publishing“ ersetzt.

3. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)

wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt „Städtetourismus

und Eventmanagement“ betreffenden Zeile angefügt

„Medieninformatik.................................................. – – 3 2 3 8 I“

4. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und

Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 3.7 (Kolleg für Mode und

Bekleidungstechnik), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus), 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und

Bekleidungstechnik) und 7.9 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) wird

jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches

nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“

5. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik),

7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik)

Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im siebenten Absatz folgender Satz

angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

6. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und

Bekleidungstechnik), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik), 3.8 (Kolleg für Tourismus und

Freizeitwirtschaft), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und

Bekleidungstechnik) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische

Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur

Gleichstellung von Frauen und Männern.“

7. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische

Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 14

„14. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können.

Lehrstoff

I. Jahrgang

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

II. Jahrgang

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr

mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

III. Jahrgang

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner

Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung

von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner uä.) vertraut gemacht wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur

selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende

Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der

Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem

Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und

vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

I. bis III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“

8. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,

Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem den Ausbildungsschwerpunkt

„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Abschnitt eingefügt

„Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien

kennen und beschreiben können;

– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt

werden soll;

– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;

– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;

– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten

können;

– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen

mitarbeiten können;

– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;

– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung

ermöglichen können;

– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen

und ökonomischen Probleme verstehen;

– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt

halten können.

Lehrstoff

III. Jahrgang

Internet

Zugang zu Telekommunikationsdiensten

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang;

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten

(analoger Wählzugang bis xDLS);

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet

Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites;

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und

Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

IV. Jahrgang

Internet

Web Site Management und –Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,

Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen

bis zum Endprodukt).

Projekt(e)

zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang

Multimedia

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,

Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter

Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e)

zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten

III. bis V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“

9. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und

Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische

Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem

das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe

erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen

Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

10. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und

Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen

Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische

Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen

Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten,

wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die

Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

11. In Anlage 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik) Abschnitt III (Schulautonome

Lehrplanbestimmungen) wird im achten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

12. In den Anlagen 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt

für künstlerische Gestaltung), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik) und 7.7 (Aufbaulehrgang für

Tourismus) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflicht-

gegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar

betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe

erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen

Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

13. In den Anlagen 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt

für künstlerische Gestaltung) und 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt

VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den

Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell

auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend

die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

14. In Anlage 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) Abschnitt III (Schulautonome

Lehrplanbestimmungen) wird im neunten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

15. In Anlage 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische

Grundsätze) lautet der neunte Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische

Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur

Gleichstellung von Frauen und Männern.“

16. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) wird in lit. b des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt

„Kulturelle Animation“ betreffenden Zeile angefügt

„Medieninformatik.................................................. I“

17. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. c des Erweiterungsbereiches nach der das

Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“

18. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem

den Ausbildungsschwerpunkt „Kulturelle Animation“ betreffenden Abschnitt eingefügt

„MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien

kennen und beschreiben können;

– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt

werden soll;

– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;

– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;

– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten

können;

– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen

mitarbeiten können;

– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;

– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung

ermöglichen können;

– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen

und ökonomischen Probleme verstehen;

– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt

halten können.

Lehrstoff

Internet

Zugang zu Telekommunikationsdiensten

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten

(analoger Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Website Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Internetdienste

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

Aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites;

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und

Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,

Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen

bis zum Endprodukt).

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,

Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter

Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e)

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen

und Projekte zu allen Bereichen des Lehrstoffes zum Teil mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten

1. bis 4. Semester: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

19. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im

Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz

eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe

erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen

Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

20. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und

Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im

Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender

Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell

auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend

die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

21. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A

(Pflichtgegenstände) wird in der lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt

„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Zeile angefügt

„Medieninformatik.................................................. 3 2 3 8 I“

22. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische

Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem den Ausbildungsschwerpunkt

„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Abschnitt eingefügt

„Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien

kennen und beschreiben können;

– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt

werden soll;

– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;

– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;

– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten

können;

– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen

mitarbeiten können;

– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;

– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung

ermöglichen können;

– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen

und ökonomischen Probleme verstehen;

– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt

halten können.

Lehrstoff

I. Jahrgang

Internet

Zugang zu Telekommunikationsdiensten

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten

(analoger Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.

Anbindung von Datenbanken an Websites.

Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.

Informationstechnologien

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation

Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und

Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt

Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

II. Jahrgang

Internet

Website Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare, ....).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung);

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,

Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen

bis zum Endprodukt).

Projekt(e)

zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang

Multimedia

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,

Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter

Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e)

zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten

I. bis III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“

23. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das

Praxisseminar betreffenden ersten Absatz die Überschrift „Didaktische Grundsätze:“ eingefügt.

24. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der

einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der

Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell

auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend

die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein

Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“

25. In Anlage 7.9 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) Abschnitt IV

(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet der fünfte Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische

Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur

Gleichstellung von Frauen und Männern.“

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