373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 68a, 72 und 73, sowie des § 7 Abs. 1 des
Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne für Höhere
technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. Nr. 412/1986, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 382/1998, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel III wird dem § 1 folgender Abs. 9 angefügt
„(9) Die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 dieser Verordnung in der Fassung der
Verordnung BGBl. II Nr. 373/1999 treten wie folgt in Kraft
1. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7 und 7.8 treten hinsichtlich der Änderungen in den
Schulautonomen Lehrplanbestimmungen mit 1. September 1999 in Kraft,
2. die Anlagen 1.7, 1.8, 1.9, 3.7, 3.8, 7.7, 7.8 und 7.9 treten hinsichtlich der Änderungen in den
Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich des Betriebsorganisatorischen Seminars
sowie die Anlage 1.7 hinsichtlich des Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit
1. September 1999 in Kraft,
3. die Anlagen 1.7, 3.8 und 7.7 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“
mit 1. September 1999 jahrgangsweise bzw. semesterweise aufsteigend in Kraft.“
2. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) wird im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) in der Z 14 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung „Textverarbeitung
und Publishing“ ersetzt.
3. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände)
wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt „Städtetourismus
und Eventmanagement“ betreffenden Zeile angefügt
„Medieninformatik.................................................. – – 3 2 3 8 I“
4. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und
Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung), 3.7 (Kolleg für Mode und
Bekleidungstechnik), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus), 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und
Bekleidungstechnik) und 7.9 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) wird
jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches
nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“
5. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik),
7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik)
Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im siebenten Absatz folgender Satz
angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
6. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus), 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und
Bekleidungstechnik), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik), 3.8 (Kolleg für Tourismus und
Freizeitwirtschaft), 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und
Bekleidungstechnik) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische
Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.“
7. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der
einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische
Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 14
„14. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können.
Lehrstoff
I. Jahrgang
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
II. Jahrgang
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr
mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
III. Jahrgang
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner
Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen. Einbettung und Verknüpfung
von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner uä.) vertraut gemacht wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur
selbständigen Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende
Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der
Bereitstellung von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem
Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und
vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
I. bis III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“
8. In Anlage 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,
Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem den Ausbildungsschwerpunkt
„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Abschnitt eingefügt
„Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien
kennen und beschreiben können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt
werden soll;
– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten
können;
– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen
mitarbeiten können;
– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung
ermöglichen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen
und ökonomischen Probleme verstehen;
– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt
halten können.
Lehrstoff
III. Jahrgang
Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang;
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten
(analoger Wählzugang bis xDLS);
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet
Standards.
Anbindung von Datenbanken an Websites;
Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.
Informationstechnologien
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation
Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und
Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt
Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.
IV. Jahrgang
Internet
Web Site Management und –Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ....).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,
Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen
bis zum Endprodukt).
Projekt(e)
zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang
Multimedia
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,
Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter
Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e)
zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten
III. bis V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“
9. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und
Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische
Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem
das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe
erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen
Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
10. In den Anlagen 1.7 (Höhere Lehranstalt für Tourismus) und 7.8 (Aufbaulehrgang für Mode und
Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen
Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische
Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen
Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten,
wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die
Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“
11. In Anlage 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik) Abschnitt III (Schulautonome
Lehrplanbestimmungen) wird im achten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
12. In den Anlagen 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt
für künstlerische Gestaltung), 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik) und 7.7 (Aufbaulehrgang für
Tourismus) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflicht-
gegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar
betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe
erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen
Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
13. In den Anlagen 1.8 (Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik), 1.9 (Höhere Lehranstalt
für künstlerische Gestaltung) und 3.7 (Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik) wird jeweils im Abschnitt
VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den
Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell
auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend
die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“
14. In Anlage 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) Abschnitt III (Schulautonome
Lehrplanbestimmungen) wird im neunten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
15. In Anlage 1.9 (Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung) Abschnitt IV (Allgemeine Didaktische
Grundsätze) lautet der neunte Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische
Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.“
16. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) wird in lit. b des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt
„Kulturelle Animation“ betreffenden Zeile angefügt
„Medieninformatik.................................................. I“
17. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. c des Erweiterungsbereiches nach der das
Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar........................ I“
18. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem
den Ausbildungsschwerpunkt „Kulturelle Animation“ betreffenden Abschnitt eingefügt
„MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien
kennen und beschreiben können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt
werden soll;
– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten
können;
– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen
mitarbeiten können;
– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung
ermöglichen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen
und ökonomischen Probleme verstehen;
– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt
halten können.
Lehrstoff
Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten
(analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Website Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ....).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).
Aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Websites;
Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.
Informationstechnologien
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation
Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und
Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,
Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen
bis zum Endprodukt).
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,
Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter
Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e)
Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen
und Projekte zu allen Bereichen des Lehrstoffes zum Teil mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten
1. bis 4. Semester: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
19. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im
Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz
eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe
erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen
Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
20. In Anlage 3.8 (Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und
Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im
Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender
Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell
auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend
die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“
21. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A
(Pflichtgegenstände) wird in der lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt
„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Zeile angefügt
„Medieninformatik.................................................. 3 2 3 8 I“
22. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der
einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische
Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) nach dem den Ausbildungsschwerpunkt
„Städtetourismus und Eventmanagement“ betreffenden Abschnitt eingefügt
„Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien
kennen und beschreiben können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt
werden soll;
– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten
können;
– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen
mitarbeiten können;
– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung
ermöglichen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen
und ökonomischen Probleme verstehen;
– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt
halten können.
Lehrstoff
I. Jahrgang
Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten
(analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Websites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.
Informationstechnologien
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation
Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und
Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt
Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.
II. Jahrgang
Internet
Website Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ....).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung);
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,
Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen
bis zum Endprodukt).
Projekt(e)
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang
Multimedia
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,
Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter
Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e)
zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten
I. bis III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“
23. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der
einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das
Praxisseminar betreffenden ersten Absatz die Überschrift „Didaktische Grundsätze:“ eingefügt.
24. In Anlage 7.7 (Aufbaulehrgang für Tourismus) wird im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der
einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der
Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell
auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend
die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein
Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.“
25. In Anlage 7.9 (Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik für Hörbehinderte) Abschnitt IV
(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet der fünfte Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische
Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur
Gleichstellung von Frauen und Männern.“