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373_1994 AT

373. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Verordnung über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse

Auf Grund des § 32 Abs. 4 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 468/ 1992 und die Kundmachung BGBl. Nr. 779/1992, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über den Sitz der Eichämter und den Umfang ihrer fachlichen Befugnisse, BGBl. Nr. 320/1990, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 223/1993, wird wie folgt geändert

1. In der Anlage entfallen die Ortsnamen Gänserndorf, Laa a. d. Thaya, Landeck und Spittal a. d. Drau sowie die jeweils zugehörigen Angaben in der zweiten und der dritten Spalte.

2. In der Anlage wird beim Ortsnamen Mistelbach in der dritten Spalte die Wortfolge „Laa a. d. Thaya" durch die Wortfolge „Wien" ersetzt.

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