373_1977
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373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Prüfung der Bewerber um die Befugnis eines Ziviltechnikers
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Prüfung der Bewerber um die Befugnis eines Ziviltechnikers
1977_373_0 373. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Prüfung der Bewerber um die Befugnis eines Ziviltechnikers
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Auf Grund des § 12 Abs. 5 des Ziviltechnikergesetzes,
BGBl. Nr. 146/1957, wird verordnet
Die Verordnung vom 8. November 1957,
BGBl. Nr. 234, über die Prüfung der Bewerber
um die Befugnis eines Ziviltechnikers in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 408/1969
wird wie folgt geändert
Der § 2 hat zu lauten
„§ 2. (1) Vor der Prüfung hat jeder Prüfungswerber
eine Prüfungsgebühr in der Höhe von
S 1500,— zu erlegen.
(2) Bei einer Befreiung gemäß § 11 Abs. 5 des
Ziviltechnikergesetzes ist eine Prüfungsgebühr
von S 1100,— zu erlegen."