373_1976
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373. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 373. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr
1976_373_0 373. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr
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Die Kundmachung des Bundesministers für
Verkehr vom 25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 33,
über die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen
der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-
und Reisegepäckverkehr wird mit Zustimmung
des Hauptausschusses des Nationalrates
(Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180)
mit Wirksamkeit vom 1. August 1976 wie folgt
geändert
Im Teil A, Abschnitt I. Gewöhnliche Fahrpreise,
wird als Ziffer 4 neu aufgenommen
„4. Fahrpreis für die Benützung von Schnellbahnzügen
Abweichend von Z. 1 beträgt der Fahrpreis
auf den Strecken Liesing—Süßenbrunn über
Wien Nord und Floridsdorf—Strebersdorf bei
Benützung der als solche besonders gekennzeichneten
Schnellbahnzüge einheitlich S 8,—."