Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
373_1976 AT

373. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Kundmachung: Änderung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen- und Reisegepäckverkehr

Die Kundmachung des Bundesministers für

Verkehr vom 25. Jänner 1972, BGBl. Nr. 33,

über die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen für den Personen-

und Reisegepäckverkehr wird mit Zustimmung

des Hauptausschusses des Nationalrates

(Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180)

mit Wirksamkeit vom 1. August 1976 wie folgt

geändert

Im Teil A, Abschnitt I. Gewöhnliche Fahrpreise,

wird als Ziffer 4 neu aufgenommen

„4. Fahrpreis für die Benützung von Schnellbahnzügen

Abweichend von Z. 1 beträgt der Fahrpreis

auf den Strecken Liesing—Süßenbrunn über

Wien Nord und Floridsdorf—Strebersdorf bei

Benützung der als solche besonders gekennzeichneten

Schnellbahnzüge einheitlich S 8,—."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →