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373_1968 AT

373. Kundmachung: Kundmachung des Bundeskanzleramtes BGBl. Nr. 286/1968 über den Geltungsbereich des im Haag unterzeichneten Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Kundmachung: Kundmachung des Bundeskanzleramtes BGBl. Nr. 286/1968 über den Geltungsbereich des im Haag unterzeichneten Übereinkommens betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen

Die Kundmachung des Bundeskanzleramtes

vom 28. Juni 1968, BGBl. Nr. 286/1968, hat zu

lauten wie folgt

„Kundmachung des Bundeskanzleramtes vom

28. Juni 1968 über den Beitritt Israels zum Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen vom 1. März 1954

Nach Mitteilung der Königlich Niederländischen

Botschaft in Wien ist Israel dem Übereinkommen

betreffend das Verfahren in bürgerlichen

Rechtssachen (BGBl. Nr. 91/1957, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 319/1967) beigetreten.

Das Übereinkommen tritt für Israel am

19. August 1968 in Kraft.

Auf Grund von Erklärungen der Niederlande

bzw. Portugals gemäß Artikel 30 zweiter Absatz

des Übereinkommens ist dieses am 2. April 1968

für die Niederländischen Antillen bzw. am

23. April 1968 für alle portugiesischen Überseegebiete

in Kraft getreten."

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