373_1967
AT
373. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 373. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954 durch den Verfassungsgerichtshof
1967_373_0 373. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954 durch den Verfassungsgerichtshof
Originalquelle öffnen
Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 wird
kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 17. Oktober 1967, V 1/67, den
dritten, vierten und fünften Satz in Abs. 2 des
Abschnittes 28 des Erlasses des Bundesministeriums
für Finanzen vom 30. Jänner 1954,
Zl. 8400-9/54 (Durchführungsbestimmungen
zum Einkommensteuergesetz betreffend den
Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954),
verlautbart im Amtsblatt der Österreichischen
Finanzverwaltung unter Nr. 30/1954, als gesetzwidrig
aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung
in Kraft.