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373_1967 AT

373. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 373. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Durchführungsbestimmungen zum Einkommensteuergesetz betreffend den Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 wird

kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 17. Oktober 1967, V 1/67, den

dritten, vierten und fünften Satz in Abs. 2 des

Abschnittes 28 des Erlasses des Bundesministeriums

für Finanzen vom 30. Jänner 1954,

Zl. 8400-9/54 (Durchführungsbestimmungen

zum Einkommensteuergesetz betreffend den

Steuerabzug vom Arbeitslohn — DE-LSt 1954),

verlautbart im Amtsblatt der Österreichischen

Finanzverwaltung unter Nr. 30/1954, als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

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