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372_1999 AT

372. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 372. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe

Artikel I

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 55a, 62, 62a, 68a, 76 und 77, sowie des § 7

Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen

Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, in der Fassung

der Verordnung BGBl. Nr. 534/1996, wird wie folgt geändert

1. Im Artikel I § 1 lautet die Z 6

„6. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kolleg für wirtschaftliche Berufe (Anlage 6)“

2. Im Artikel I § 4 Abs. 2 wird die Wendung „in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. XXX/1996“

durch die Wendung „in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 534/1996“ ersetzt.

3. Im Artikel I § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt

„(3) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II

Nr. 372/1999 treten wie folgt in Kraft

1. § 4 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt

in Kraft,

2. § 1, die Anlagen 1 bis 5 treten hinsichtlich der Änderungen in den Schulautonomen Lehrplanbestimmungen,

der Änderungen in den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich

des Betriebsorganisatorischen Seminars und die Anlagen 1, 2 und 4 treten hinsichtlich des

Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit 1. September 1999 in Kraft,

3. die Anlagen 2 und 5 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“ mit

1. September 1999 jahrgangsweise aufsteigend in Kraft,

4. Anlage 6 tritt mit 1. September 1999 semesterweise aufsteigend in Kraft.“

4. In Anlage 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) wird im Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der Z 14 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung

„Textverarbeitung und Publishing“ ersetzt.

5. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für

wirtschaftliche Berufe) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird

jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches

nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar............................. I“

6. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche

Berufe) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt III

(Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im siebenten Absatz folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

7. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für

wirtschaftliche Berufe), 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und

Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und

Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt IV

(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste Absatz

„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung,

die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung

von Frauen und Männern.“

8. In Anlage 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,

Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 14

„14. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können.

Lehrstoff

1. Klasse

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

2. Klasse

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr

mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

3. Klasse

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht

wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen

Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebs- und

Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die

auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“

gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

1.–3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“

9. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) und 2 (Höhere Lehranstalt für

wirtschaftliche Berufe) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das

Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen,

Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen

erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

10. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) und 2 (Höhere Lehranstalt für

wirtschaftliche Berufe) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der

Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern

anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kennt-

nissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen

hergestellt werden.“

11. In den Anlagen 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) und 4 (Höhere Lehranstalt für

wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) wird jeweils im Abschnitt I

(Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der Z 17 die Wendung „Textverarbeitung“ durch

die Wendung „Textverarbeitung und Publishing“ ersetzt.

12. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt

A (Pflichtgegenstände) wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt

„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Zeile angefügt

„Medieninformatik....................................................... – – 3238I“

13. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,

Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 17

„17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und –kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können.

Lehrstoff

I. Jahrgang

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

II. Jahrgang

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr

mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

III. Jahrgang

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht

wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen

Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende

Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung

von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für

„Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet

Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

I.–III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“

14. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben

der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,

Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach dem den Ausbildungsschwerpunkt

„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Abschnitt eingefügt

„Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien

kennen und beschreiben können;

– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt

werden soll;

– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;

– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;

– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten

können;

– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen

mitarbeiten können;

– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;

– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung

ermöglichen können;

– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen

und ökonomischen Probleme verstehen;

– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt

halten können.

Lehrstoff

III. Jahrgang

Internet

Zugang zu Telekommunikationsdiensten

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter sowie deren Kosten (analoger

Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping,…)

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand,…).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet

Standards.

Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.

Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.

Informationstechnologien

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in

Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt

Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

IV. Jahrgang

Internet

Web-Site Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare,…).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,

Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen

bis zum Endprodukt).

Projekt(e)

zu den Bereichen des IV. Jahrganges.

V. Jahrgang

Multimedia

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,

Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter

Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e)

zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten

III.–V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“

15. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und

Kongreßmanagement) und 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt

und Wirtschaft) wird jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) des

Erweiterungsbereiches nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar............................. I“

16. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und

Kongreßmanagement) und 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt

und Wirtschaft) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im sechsten Absatz

folgender Satz angefügt

„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“

17. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und

Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und

Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird jeweils im

Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich

bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der

Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache

mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen,

Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen

erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“

18. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und

Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und

Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird jeweils im

Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des

Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich

in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt

„Betriebsorganisatorisches Seminar

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern

anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen

und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen

hergestellt werden.“

19. In Anlage 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und

Wirtschaft) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung

des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 17

„17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer

Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;

– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus

dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden

erstellen und gestalten können;

– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;

– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;

– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten

beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;

– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;

– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der

Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;

– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;

– Personendaten und Termine verwalten können;

– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit

anwenden können;

Lehrstoff

I. Jahrgang

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen

in der Minute.

Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.

Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.

Einführung in die Phonotypie.

Büroorganisation

Postbearbeitung, Telefon, Fax.

II. Jahrgang

Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.

Serienbriefe.

Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.

Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag,

Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.

Einführung in die selbständige Texterstellung.

Grundlagen der Typographie und des Layouts.

Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;

Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.

Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.

III. Jahrgang

Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.

Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen

wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.

Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.

Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,

Datenbanken, usw.).

Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.

Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.

Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.

Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.

Büroorganisation

Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.

Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.

Dieser erfordert ua., dass der Schüler

– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht

wird;

– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten

wird;

– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.

Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr

Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.

Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen

Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.

Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende

Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung

von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für

„Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet

Doppelgeleisigkeiten.

Schularbeiten

I.–III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“

20. In Anlage 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt I (Stundentafel)

Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den

Ausbildungsschwerpunkt „Gesundheit und Soziales“ betreffenden Zeile angefügt

„Medieninformatik....................................................... 3 2 3 8 I“

21. In Anlage 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt VI

(Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die

einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach dem den Ausbildungsschwerpunkt

„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Abschnitt eingefügt

„Ausbildungsschwerpunkt

MEDIENINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Schüler soll

– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien

kennen und beschreiben können;

– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt

werden soll;

– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;

– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;

– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten

können;

– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen

mitarbeiten können;

– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;

– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung

ermöglichen können;

– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen

und ökonomischen Probleme verstehen;

– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt

halten können.

Lehrstoff

I. Jahrgang

Internet

Zugang zu Telekommunikationsdiensten

Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.

Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger

Wählzugang bis xDLS).

Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).

Provider, Online- und Zusatzdienste.

Kosten eines Internetanschlusses.

Internetdienste

Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping,…)

aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand,…).

Alternative Online-Dienste.

Web-Design und Management

Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.

Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet

Standards.

Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.

Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.

Informationstechnologien

Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.

Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).

Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in

Unternehmen und Organisationen.

Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.

Projekt

Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.

II. Jahrgang

Internet

Web-Site Management und -Analyse.

Telelearning (Internet Online Seminare,…).

Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.

Zahlungsmöglichkeiten im Internet.

Informationstechnische Grundlagen

Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).

Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,

Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).

Multimedia

Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.

Multimediabeispiele für Computer Based Training.

Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen

bis zum Endprodukt).

Projekt(e)

zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang

Multimedia

Multimediaproduktion (Autorensysteme).

Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,

Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter

Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).

Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).

Projekt(e)

zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.

Schularbeiten

I.–III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“

22. Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage 6 ersetzt die bisherige Anlage 6.

Artikel II

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht

Die in der Anlage 6 unter Abschnitt V wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht

wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß

§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekanntgemacht.

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