372. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Lehrpläne der dreijährigen Fachschule und der Höheren Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe
Gesetzestext (1 Artikel)
Artikel I
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 96/1999, insbesondere dessen §§ 6, 55a, 62, 62a, 68a, 76 und 77, sowie des § 7
Abs. 1 des Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetzes, BGBl. Nr. 244/1965, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 127/1999, wird verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Unterricht und Kunst über die Lehrpläne der dreijährigen
Fachschule und der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe, BGBl. Nr. 661/1993, in der Fassung
der Verordnung BGBl. Nr. 534/1996, wird wie folgt geändert
1. Im Artikel I § 1 lautet die Z 6
„6. Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Kolleg für wirtschaftliche Berufe (Anlage 6)“
2. Im Artikel I § 4 Abs. 2 wird die Wendung „in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. XXX/1996“
durch die Wendung „in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 534/1996“ ersetzt.
3. Im Artikel I § 4 wird folgender Abs. 3 angefügt
„(3) § 1 sowie die Anlagen 1 bis 6 dieser Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II
Nr. 372/1999 treten wie folgt in Kraft
1. § 4 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt
in Kraft,
2. § 1, die Anlagen 1 bis 5 treten hinsichtlich der Änderungen in den Schulautonomen Lehrplanbestimmungen,
der Änderungen in den Allgemeinen Didaktischen Grundsätzen und hinsichtlich
des Betriebsorganisatorischen Seminars und die Anlagen 1, 2 und 4 treten hinsichtlich des
Pflichtgegenstandes „Textverarbeitung und Publishing“ mit 1. September 1999 in Kraft,
3. die Anlagen 2 und 5 treten hinsichtlich des Ausbildungsschwerpunktes „Medieninformatik“ mit
1. September 1999 jahrgangsweise aufsteigend in Kraft,
4. Anlage 6 tritt mit 1. September 1999 semesterweise aufsteigend in Kraft.“
4. In Anlage 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) wird im Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der Z 14 die Wendung „Textverarbeitung“ durch die Wendung
„Textverarbeitung und Publishing“ ersetzt.
5. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird
jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der lit. b des Erweiterungsbereiches
nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar............................. I“
6. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche
Berufe) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt III
(Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im siebenten Absatz folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
7. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe), 2 (Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe), 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und
Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und
Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt IV
(Allgemeine Didaktische Grundsätze) lautet jeweils der sechste Absatz
„Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung,
die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung
von Frauen und Männern.“
8. In Anlage 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,
Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 14
„14. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können.
Lehrstoff
1. Klasse
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
2. Klasse
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr
mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
3. Klasse
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht
wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen
Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Betriebs- und
Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung von Konzepten für die
auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für „Wirtschaftsinformatik“
gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
1.–3. Klasse: Je 2 einstündige Schularbeiten, in der 3. Klasse bei Bedarf auch zweistündig.“
9. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) und 2 (Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich bei den Seminaren nach dem das
Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen,
Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen
erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
10. In den Anlagen 1 (Dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe) und 2 (Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe) wird jeweils im Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände,
Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen, Didaktische Grundsätze)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich in den Didaktischen Grundsätzen der
Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern
anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kennt-
nissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen
hergestellt werden.“
11. In den Anlagen 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) und 4 (Höhere Lehranstalt für
wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und Wirtschaft) wird jeweils im Abschnitt I
(Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) in der Z 17 die Wendung „Textverarbeitung“ durch
die Wendung „Textverarbeitung und Publishing“ ersetzt.
12. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt
A (Pflichtgegenstände) wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den Ausbildungsschwerpunkt
„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Zeile angefügt
„Medieninformatik....................................................... – – 3238I“
13. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,
Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 17
„17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und –kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können.
Lehrstoff
I. Jahrgang
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
II. Jahrgang
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag, Schriftverkehr
mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
III. Jahrgang
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht
wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen
Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende
Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung
von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für
„Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet
Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
I.–III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“
14. In Anlage 2 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben
der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen,
Didaktische Grundsätze) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach dem den Ausbildungsschwerpunkt
„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Abschnitt eingefügt
„Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien
kennen und beschreiben können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt
werden soll;
– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten
können;
– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen
mitarbeiten können;
– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung
ermöglichen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen
und ökonomischen Probleme verstehen;
– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt
halten können.
Lehrstoff
III. Jahrgang
Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter sowie deren Kosten (analoger
Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping,…)
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand,…).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet
Standards.
Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationstechnologien
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in
Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt
Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.
IV. Jahrgang
Internet
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare,…).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,
Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen
bis zum Endprodukt).
Projekt(e)
zu den Bereichen des IV. Jahrganges.
V. Jahrgang
Multimedia
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,
Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter
Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e)
zu den Bereichen des V. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten
III.–V. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“
15. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und
Kongreßmanagement) und 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt
und Wirtschaft) wird jeweils im Abschnitt I (Stundentafel) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) des
Erweiterungsbereiches nach der das Fremdsprachenseminar betreffenden Zeile eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar............................. I“
16. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und
Kongreßmanagement) und 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt
und Wirtschaft) Abschnitt III (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) wird jeweils im sechsten Absatz
folgender Satz angefügt
„Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.“
17. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und
Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und
Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird jeweils im
Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich
bei den Seminaren nach dem das Fremdsprachenseminar betreffenden Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Simulation der Realsituation (Übungsfirma), um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der
Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache
mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen,
Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen
erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.“
18. In den Anlagen 3 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Kultur- und
Kongreßmanagement), 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und
Wirtschaft) und 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) wird jeweils im
Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des
Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) im Erweiterungsbereich
in den Didaktischen Grundsätzen der Seminare nach dem zweiten Absatz folgender Absatz eingefügt
„Betriebsorganisatorisches Seminar
Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern
anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen
und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen
hergestellt werden.“
19. In Anlage 4 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Ausbildungszweig Umwelt und
Wirtschaft) Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung
des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) lautet die Z 17
„17. TEXTVERARBEITUNG UND PUBLISHING
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– die Tastatur inklusive der ausgelagerten Zifferntastatur nach der Tastschreibmethode mit einer
Mindestgeschwindigkeit von etwa 200 Anschlägen pro Minute beherrschen;
– selbständig Schriftstücke und Texte aus den verschiedenen berufsbezogenen Bereichen und aus
dem persönlichen Bereich formal und sprachlich richtig mit Hilfe aller gängigen Eingabemethoden
erstellen und gestalten können;
– die Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM kennen und anwenden können;
– Wendigkeit im Umgang mit der Phonotypie erreichen;
– ein marktübliches Textverarbeitungsprogramm mit allen Gestaltungs- und Rationalisierungsmöglichkeiten
beherrschen und mit Daten aus anderen Softwareprodukten verknüpfen können;
– Grundkenntnisse der Funktionen einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen erwerben;
– die aktuellen Mittel der Bürotechnologie und -kommunikation nutzen können, einschließlich der
Nutzung eines weltweiten Netzes zur Informationsbeschaffung;
– das für die Büropraxis erforderliche Organisationswissen einsetzen können;
– Personendaten und Termine verwalten können;
– fachspezifische Standardsoftware unter Einsatz der Hilfefunktion nach kurzer Einarbeitungszeit
anwenden können;
Lehrstoff
I. Jahrgang
Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Tastatur. Schreibfertigkeit von etwa 130 Bruttoanschlägen
in der Minute.
Funktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.
Grundlagen der Textgestaltung. Richtlinien der Texterstellung entsprechend der ÖNORM.
Einfache Schriftstücke des betrieblichen und persönlichen Bereiches.
Einführung in die Phonotypie.
Büroorganisation
Postbearbeitung, Telefon, Fax.
II. Jahrgang
Erweiterte Funktionen des Textverarbeitungsprogrammes zur rationellen Gestaltung von Schriftstücken.
Serienbriefe.
Optionale Anpassung der Benutzeroberfläche.
Gestaltung anspruchsvoller inner- und außerbetrieblicher Korrespondenz (zB Kaufvertrag,
Schriftverkehr mit Behörden) nach Direktdiktat und Tonträgern.
Einführung in die selbständige Texterstellung.
Grundlagen der Typographie und des Layouts.
Möglichkeiten der internen, regionalen und weltweiten Übermittlung und Beschaffung von Daten;
Nutzung eines weltweiten Netzes (E-Mail, Informationsbeschaffung); Newsgroups.
Schreibfertigkeit von etwa 170 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Grundlagen und Einrichtungen moderner Telekommunikation.
III. Jahrgang
Gestaltung schwieriger Schriftstücke und Fallbeispiele aus der betrieblichen Praxis.
Rationelles Erstellen und Gestalten umfassender Dokumente mit allen entsprechenden Elementen
wie zB Inhaltsverzeichnis, Fußnoten, Zitationen, Stichwortverzeichnis unter Einsatz moderner Arbeitstechniken.
Selbständige Texterstellung einfacher inner- und außerbetrieblicher Schriftstücke.
Verknüpfung des Textverarbeitungsprogrammes mit anderen Programmen (Tabellenkalkulation,
Datenbanken, usw.).
Grundkenntnisse einer Software zur Erstellung druckreifer Vorlagen.
Einbettung und Verknüpfung von Grafiken und Bildern und deren Bearbeitung.
Direct Mail unter Verwendung einer Datenbank mit Bedingungen und Auswahlkriterien.
Schreibfertigkeit von etwa 200 Bruttoanschlägen in der Minute.
Büroorganisation
Termin- und Adressatenverwaltung. Arbeiten mit dem elektronischen Terminkalender.
Entwicklungstendenzen der Bürotechnologie und -kommunikation.
Didaktische Grundsätze
Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes und der Übungstexte ist der Bezug zur Berufspraxis.
Dieser erfordert ua., dass der Schüler
– mit der Tastatur und den peripheren Eingabeeinheiten (Maus, Scanner, uä.) vertraut gemacht
wird;
– für die Zahleneingabe am Computer zum Gebrauch der ausgelagerten Zehnertastatur angehalten
wird;
– Zugang zu aktueller Standardsoftware (allenfalls Demonstrationsversionen) hat.
Bei der angegebenen Anzahl der Bruttoanschläge handelt es sich um Richtwerte. Wesentlich mehr
Augenmerk ist auf die sorgfältige Ausfertigung der Schriftstücke zu legen.
Besonders nützlich sind Aufgabenstellungen, bei denen unterschiedliche Standardsoftware zur selbständigen
Lösung verschiedener Probleme eingesetzt wird.
Die Absprache mit den Lehrern der Pflichtgegenstände „Deutsch“, „Englisch“, „Zweite lebende
Fremdsprache“, „Betriebs- und Volkswirtschaft“ und „Rechnungswesen“ ist vor allem wegen der Bereitstellung
von Konzepten für die auszufertigenden Schriftstücke wichtig. Die Absprache mit dem Lehrer für
„Wirtschaftsinformatik“ gewährleistet die rechtzeitige Erarbeitung von Vorkenntnissen und vermeidet
Doppelgeleisigkeiten.
Schularbeiten
I.–III. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten, im III. Jahrgang bei Bedarf auch zweistündig.“
20. In Anlage 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt I (Stundentafel)
Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird in lit. a des Erweiterungsbereiches nach der den
Ausbildungsschwerpunkt „Gesundheit und Soziales“ betreffenden Zeile angefügt
„Medieninformatik....................................................... 3 2 3 8 I“
21. In Anlage 5 (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe – Aufbaulehrgang) Abschnitt VI
(Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die
einzelnen Schulstufen) Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) wird nach dem den Ausbildungsschwerpunkt
„Gesundheit und Soziales“ betreffenden Abschnitt eingefügt
„Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe
Der Schüler soll
– den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der Informationstechnologien
kennen und beschreiben können;
– entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene Anforderungen eingesetzt
werden soll;
– das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken optimal nutzen können;
– unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet umsetzen können;
– den Einsatz von Multimedia beurteilen und an Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten
können;
– bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations- und Kommunikationssystemen
mitarbeiten können;
– Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen können;
– auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche und kostengünstige Behebung
ermöglichen können;
– die mit der Informations- und Kommunikationstechnik zusammenhängenden gesellschaftlichen
und ökonomischen Probleme verstehen;
– neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die Informationstechnik Schritt
halten können.
Lehrstoff
I. Jahrgang
Internet
Zugang zu Telekommunikationsdiensten
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger
Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping,…)
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand,…).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Web Seiten unter Verwendung aktueller Internet
Standards.
Anbindung von Datenbanken an Web-Sites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Web-Sites.
Informationstechnologien
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation: Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in
Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt
Betreiben einer Web-Site zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.
II. Jahrgang
Internet
Web-Site Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare,…).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung).
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen,
Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen
bis zum Endprodukt).
Projekt(e)
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang
Multimedia
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion,
Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter
Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e)
zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten
I.–III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.“
22. Die einen Bestandteil dieser Verordnung bildende Anlage 6 ersetzt die bisherige Anlage 6.
Artikel II
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird bekanntgemacht
Die in der Anlage 6 unter Abschnitt V wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht
wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß
§ 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekanntgemacht.