Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
372_1991 AT

372. Verordnung: Pflanzenschutzmittel-Einfuhrverordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 372. Verordnung: Pflanzenschutzmittel-Einfuhrverordnung

Auf Grund der §§ 23 Abs. 9 und 38 Abs. 1 Z 6 des

Pflanzenschutzmittelgesetzes, BGBl. Nr. 476/1990,

wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für

Finanzen, für wirtschaftliche Angelegenheiten und

für Umwelt, Jugend und Familie verordnet

§ 1. Die in der Anlage nach der Gliederung des

Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/

1987) bezeichneten Waren werden, soweit es sich

dabei um Pflanzenschutzmittel gemäß § 1 Abs. 1 des

Pflanzenschutzmittelgesetzes handelt, in die Regelungen

des § 23 Abs. 1 bis 7 des Pflanzenschutzmittelgesetzes

einbezogen. Soweit in der Anlage

Unternummern des Zolltarifs angeführt sind,

werden nur jene Waren erfaßt, die in die

Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe

einzureihen sind.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1991 in

Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →