372. Verordnung: Pflanzenschutzmittel-Einfuhrverordnung
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 23 Abs. 9 und 38 Abs. 1 Z 6 des
Pflanzenschutzmittelgesetzes, BGBl. Nr. 476/1990,
wird im Einvernehmen mit den Bundesministern für
Finanzen, für wirtschaftliche Angelegenheiten und
für Umwelt, Jugend und Familie verordnet
§ 1. Die in der Anlage nach der Gliederung des
Zolltarifs (Zolltarifgesetz 1988, BGBl. Nr. 155/
1987) bezeichneten Waren werden, soweit es sich
dabei um Pflanzenschutzmittel gemäß § 1 Abs. 1 des
Pflanzenschutzmittelgesetzes handelt, in die Regelungen
des § 23 Abs. 1 bis 7 des Pflanzenschutzmittelgesetzes
einbezogen. Soweit in der Anlage
Unternummern des Zolltarifs angeführt sind,
werden nur jene Waren erfaßt, die in die
Unternummern der jeweils letzten Gliederungsstufe
einzureihen sind.
§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. August 1991 in
Kraft.