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372_1975 AT

372. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 372. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-

Wahlordnung 1971, BGBl. Nr. 391/1970, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 194/1971

und BGBl. Nr. 280/1973 wird verordnet

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß

des Nationalrates wird als Wahltag der

5. Oktober 1975 festgesetzt.

§ 3. Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der

8. August 1975 bestimmt.

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