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371_2001 AT

371. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 371. Verordnung: Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992

Auf Grund der §§ 39 Abs. 4 und 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 142/2000, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen und dem Bundesminister für Finanzen verordnet

§ 1. Für das Verfahren zur Zuerkennung von Studienbeihilfe liegen im Bundesministerium für

Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende Formulare auf

SB 1: Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe/Studienzuschuss

SB 3: Datenblatt von Vater, Mutter, Ehegattin, Ehegatte

SB 5: Angaben zu den Personen, für die Unterhalt geleistet wird

§ 2. (1) Diese Verordnung ist auf Anträge auf Studienbeihilfe ab dem Studienjahr 2001/02

anzuwenden.

(2) Die Verordnung über Formulare nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl. II Nr. 271/

2000, tritt außer Kraft.

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