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371_1992 AT

371. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 371. Verordnung: Aufteilungsschlüssel in der Krankenversicherung der Pensionisten

Auf Grund des § 73 Abs. 4 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 702/1991 und in der Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 205/1992, wird verordnet

Für das Kalenderjahr 1991 wird für die Aufteilung der Beiträge in der Krankenversicherung der Pensionisten (Rentner) auf die Krankenversicherungträger folgender endgültiger Aufteilungsschlüssel festgesetzt

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