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371_1990 AT

371. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Veterinärmedizin

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 371. Bundesgesetz: Änderung des Bundesgesetzes über die Studienrichtung Veterinärmedizin

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Bundesgesetz über die Studienrichtung

Veterinärmedizin, BGBl. Nr. 430/1975, in der

Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 166/1983

und BGBl. Nr. 182/1985 wird wie folgt geändert

1. § 7 Abs. 1 wird in § 7 umbenannt.

2. § 7 Abs. 2 hat zu entfallen.

3. § 10 Abs. 3 Ziffer 2 lautet

„2. in Tierkliniken und ähnlichen Einrichtungen

in der Dauer von zwei bis vier Monaten,"

4. § 10 Abs. 3 Ziffer 3 lautet

„3. nach Wahl in einem theoretischen Institut in

der Dauer von höchstens zwei Monaten."

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1990 in

Kraft.

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