371_1983
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371. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 371. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau
1983_371_0 371. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau
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Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden
zum Protokoll zur Änderung des Abkommens zur
Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung
im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet
in Warschau am 12. Oktober 1929, (BGBl.
Nr. 161/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 438/1982) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunden
Vanuatu 26. Oktober 1981
Arabische Republik
Jemen 6. Mai 1982
Vietnam 11. Oktober 1982
Die Salomon-Inseln haben erklärt, sich auch
nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses Protokoll
gebunden zu erachten. Die Kontinuitätserklärung
wurde am 9. September 1981 hinterlegt.