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371_1983 AT

371. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 371. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zur Änderung des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet in Warschau

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung

haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Protokoll zur Änderung des Abkommens zur

Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung

im Internationalen Luftverkehr, unterzeichnet

in Warschau am 12. Oktober 1929, (BGBl.

Nr. 161/1971, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 438/1982) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunden

Vanuatu 26. Oktober 1981

Arabische Republik

Jemen 6. Mai 1982

Vietnam 11. Oktober 1982

Die Salomon-Inseln haben erklärt, sich auch

nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses Protokoll

gebunden zu erachten. Die Kontinuitätserklärung

wurde am 9. September 1981 hinterlegt.

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