371_1968
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371. Entschließung des den Bundespräsidenten vertretenden Bundeskanzlers: Vorverlegung der aufgeschobenen Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 371. Entschließung des den Bundespräsidenten vertretenden Bundeskanzlers: Vorverlegung der aufgeschobenen Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
1968_371_0 371. Entschließung des den Bundespräsidenten vertretenden Bundeskanzlers: Vorverlegung der aufgeschobenen Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige
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Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 1. Oktober 1968 ändere ich die Entschließung vom
10. September 1968, BGBl. Nr. 342, gemäß § 32 Abs. 2 des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, in
der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 221/1962, wie folgt ab
Die bis 28. Oktober 1968 aufgeschobene Rückversetzung in die Reserve für jene Wehrpflichtigen,
die zwischen dem 26. und 30. September 1968 nach Ableistung ihres ordentlichen
Präsenzdienstes in die Reserve rückzuversetzen gewesen wären, wird auf den 21. Oktober 1968
vorverlegt.