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371_1968 AT

371. Entschließung des den Bundespräsidenten vertretenden Bundeskanzlers: Vorverlegung der aufgeschobenen Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 371. Entschließung des den Bundespräsidenten vertretenden Bundeskanzlers: Vorverlegung der aufgeschobenen Rückversetzung in die Reserve für bestimmte Wehrpflichtige

Auf Vorschlag der Bundesregierung vom 1. Oktober 1968 ändere ich die Entschließung vom

10. September 1968, BGBl. Nr. 342, gemäß § 32 Abs. 2 des Wehrgesetzes, BGBl. Nr. 181/1955, in

der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 221/1962, wie folgt ab

Die bis 28. Oktober 1968 aufgeschobene Rückversetzung in die Reserve für jene Wehrpflichtigen,

die zwischen dem 26. und 30. September 1968 nach Ableistung ihres ordentlichen

Präsenzdienstes in die Reserve rückzuversetzen gewesen wären, wird auf den 21. Oktober 1968

vorverlegt.

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