Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
370_1997 AT

370. Verordnung: Festsetzung der Umrechnung der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling für das Jahr 1998

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 370. Verordnung: Festsetzung der Umrechnung der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling für das Jahr 1998

Auf Grund des § 118g zweiter Satz des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, in der

Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 757/1996 wird verordnet

§ 1. Der Gegenwert der im VAG in ECU ausgedrückten Geldbeträge in Schilling wird für das Jahr

1998 mit folgendem Umrechnungskurs festgesetzt: 1 ECU = 13,885 S.

§ 2. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1998 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →