370_1995
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370. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 370. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
1995_370_0 370. Kundmachung: Geltungsbereich der Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen
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Nach Mitteilungen des Generalsekretär der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zur Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht fuhren (BGBl. Nr. 206/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 846/1993), hinterlegt
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 4. Jänner 1995 den Geltungsbereich des Änderungsprotokolls auf Jersey ausgedehnt.
Die Kundmachung im BGBl. Nr. 846/1993 wird dahingehend berichtigt, daß Norwegen nicht am 3. September 1993, sondern am 18. November 1991 seine Ratifikationsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt hat.