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370_1994 AT

370. Kundmachung: Aufhebung des § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 370. Kundmachung: Aufhebung des § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 3. März 1994, G 116/93-6, dem Bundeskanzler zugestellt am 18. April 1994, die Wortfolge „und den Aufträgen der Gleichbehandlungskommission nachkommen" in § 2 b des Gleichbehandlungsgesetzes, BGBl. Nr. 108/1979, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 290/1985 als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die aufgehobene Bestimmung ist nicht mehr anzuwenden.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

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