370. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung
haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden
zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln
über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr
(Warschauer Abkommen) (BGBl.
Nr. 286/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 437/1982) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Vanuatu 26. Oktober 1981
Arabische Republik
Jemen 6. Mai 1982
Vietnam 11. Oktober 1982
Die Salomon-Inseln haben erklärt, sich auch
nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses
Abkommen gebunden zu erachten. Die Kontinuitätserklärung
wurde am 9. September 1981 hinterlegt.
Die Kundmachung des Geltungsbereiches in
BGBl. Nr. 286/1961 wird dahingehend ergänzt,
daß die Beitritte von Ghana und Kambodscha am
3. Dezember 1934 durch das Vereinigte Königreich
bzw. am 15. November 1932 durch Frankreich
erklärt wurden. Kontinuitätserklärungen wurden
von den beiden erstgenannten Staaten bisher nicht
abgegeben.