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370_1983 AT

370. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 370. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen)

Nach Mitteilungen der Polnischen Regierung

haben nachstehende Staaten ihre Beitrittsurkunden

zum Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln

über die Beförderung im Internationalen Luftverkehr

(Warschauer Abkommen) (BGBl.

Nr. 286/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 437/1982) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Vanuatu 26. Oktober 1981

Arabische Republik

Jemen 6. Mai 1982

Vietnam 11. Oktober 1982

Die Salomon-Inseln haben erklärt, sich auch

nach Erlangung der Unabhängigkeit an dieses

Abkommen gebunden zu erachten. Die Kontinuitätserklärung

wurde am 9. September 1981 hinterlegt.

Die Kundmachung des Geltungsbereiches in

BGBl. Nr. 286/1961 wird dahingehend ergänzt,

daß die Beitritte von Ghana und Kambodscha am

3. Dezember 1934 durch das Vereinigte Königreich

bzw. am 15. November 1932 durch Frankreich

erklärt wurden. Kontinuitätserklärungen wurden

von den beiden erstgenannten Staaten bisher nicht

abgegeben.

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