370. Abkommen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Brüssel, den 6. März 1981
Herr Botschafter!
Der letzte Satz von Artikel 1 des Protokolls
Nr. 3 zu dem am 22. Juli 1972 unterzeichneten
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich
bestimmt, daß Mineralölerzeugnisse, die in der
Liste C im Anhang zu dem Protokoll genannt
sind, nicht in den Anwendungsbereich dieses
Protokolls fallen.
Um zu vermeiden, daß diese Rechtslage zur
Anwendung abweichender Methoden der Zusammenarbeit
der Verwaltungen führt, schlage ich
vor, darin übereinzukommen, daß — unter Abweichung
von dem obengenannten Satz — die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen,
die im Protokoll Nr. 3 enthalten sind, ab
1. Mai 1981 auf diese Waren Anwendung finden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich von
der Zustimmung Ihrer Regierung zu diesem Vorschlag
unterrichten würden.
Genehmigen Sie, Herr Botschafter, den Ausdruck
meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Im Namen des Rates der Europäischen Gemeinschaften
P. Duchateau m. p.
Brüssel, den 6. März 1981
Herr Präsident!
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres
Briefes von heute mit folgendem Wortlaut zu
bestätigen:"
Der letzte Satz von Artikel 1 des Protokolls
Nr. 3 zu dem am 22. Juli 1972 unterzeichneten
Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich Kundgemacht in BGBl. Nr. 466/1972, in der
Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 258/1978
bestimmt, daß Mineralölerzeugnisse, die in der
Liste C im Anhang zu dem Protokoll genannt
sind, nicht in den Anwendungsbereich dieses
Protokolls fallen.
Um zu vermeiden, daß diese Rechtslage zur
Anwendung abweichender Methoden der Zusammenarbeit
der Verwaltungen führt, schlage ich
vor, darin übereinzukommen, daß — unter Abweichung
von dem obengenannten Satz — die
Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen,
die im Protokoll Nr. 3 enthalten sind, ab
1. Mai 1981 auf diese Waren Anwendung finden.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich von
der Zustimmung Ihrer Regierung zu diesem Vorschlag
unterrichten würden."
Ich beehre mich, Sie von der Zustimmung
meiner Regierung zu dem in diesem Brief enthaltenen
Vorschlag Hinter dem Vorbehalt, daß
Sie eine Mitteilung über die Durchführung des
nach der österreichischen Bundesverfassung vorgesehenen
innerstaatlichen Verfahrens erhalten
werden, zu unterrichten.
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck
meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Für die Regierung der Republik Österreich
Seyffertitz m. p.
Die Ermächtigung zur Abgabe der im letzten Absatz der österreichischen Note vorgesehenen
Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet.