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370_1979 AT

370. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 370. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen des Pensionsgesetzes 1965 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 B-VG und gemäß den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 27. Juni 1979, G 115/78-8, dem

Bundeskanzler zugestellt am 24. Juli 1979, die

Worte „durch gerichtlichen Vergleich oder" und

„des Vergleiches oder" im § 19 Abs. 6 des Pensionsgesetzes

1965, BGBl. Nr. 340, als verfassungswidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Mai

1980 in Kraft.

(3) Frühere Bestimmungen treten nicht wieder

in Kraft.

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