370. Zustimmung der Republik Österreich zu der von Frankreich gewünschten Inkraftsetzung des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern für die französischen Gebiete in Übersee
Gesetzestext (1 Artikel)
Nachdem die
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates
erhalten hat, erklärt der Bundespräsident
der Republik Österreich im Namen der
Republik Österreich, der von Frankreich gewünschten
Inkraftsetzung des Übereinkommens
vom 15. April 1958 über die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet
der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern
für die französischen Gebiete in Übersee zuzustimmen.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Urkunde
vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom
Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz
und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel
der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, am 17. Juli 1968
Der Bundespräsident
Jonas
Der Bundeskanzler
Klaus
Der Bundesminister für Justiz
Klecatsky
Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
Waldheim
Auf Grund vorstehender Erklärung wird das
Übereinkommen gemäß seinem Artikel 16
dritter Absatz mit 11. Oktober 1968 zwischen
Österreich einerseits und den französischen Gebieten
in Übersee andererseits anwendbar.